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BildungsMakler24.de | Spezieller Auslandskrankenschutz für NAFTA-Länder
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Mexiko-Infos


Viele Auslandskrankenversicherungen gelten weltweit - mit Ausnahme der NAFTA-Länder. Das ‘Nordamerikanische Freihandelsabkommen‘ [NAFTA] ist ein ausgedehnter Wirtschaftsverbund zwischen Kanada, den USA und Mexiko und bildet eine Freihandelszone im nordamerikanischen Kontinent.

Nur bestimmte Auslandsversicherungen sind zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Privatreisenden, Geschäftsreisenden, Au-Pairs, Studenten, Sprachschülern, Austauschschülern und Bildungsreisenden in den USA, Mexiko und Kanada. Die Laufzeit, inkl. Verlängerung kann zwischen 1 Tag und 12 Monaten betragen. Ist das Reiseziel eines der NAFTA-Länder, sollte beim Versicherer nachgefragt werden, ob auch für diese Länder alle Versicherungsleistungen ihre Gültigkeit haben.

Allgemein gilt: Wird ein Aufenthalt in Ländern absolviert, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Behandlungen in diesen Ländern kosten häufig ein Mehrfaches wie in Deutschland. Eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Eine Haftpflichtversicherung ist im Ausland deshalb auch sinnvoll, weil in Ländern, wie etwa den USA, bei einem Schaden horrende Kosten anfallen können.

Hinweis! Zu beachten ist, dass eine bereits bestehende Auslandskrankenversicherung, die i.d.R. für Urlaubsreisen bis zu 42 Tage gültig ist, nicht mit einer langfristigen Auslandskrankenversicherung kombiniert werden sollte. Bei einem Leistungsfall könnte sich das Versicherungsende der kurzfristigen Auslandskrankenversicherung mit dem Beginn der langfristigen Auslandskrankenversicherung überschneiden. Die Kosten der laufenden Behandlung, die in diesem Fall als Vorerkrankung zu sehen ist, werden dann von der langfristigen Auslandskrankenversicherung nicht übernommen. Bei langfristigen Aufenthalten ist eine monatliche Beitragszahlung sinnvoll. Außerdem ist bei einer Auslandsversicherung zu prüfen, ob die Versicherungsgesellschaft den Anforderungen der internationalen Insolvenzabsicherung entspricht.

Weitere Informationen zu speziellen Auslandsversicherungen für Bildungsaufenthalte im Ausland: www.BildungsMakler24.de/auslandsversicherungen.html

BildungsMakler24.de betreibt und vermarktet das Bildungsportal
www.BildungsMakler24.de. Das neutrale Info-Portal für Bildungsaufenthalte im Ausland gibt sachkundig und in kompakter Form viele nützliche Informationen und hilfreiche Tipps. Dem Besucher wird dabei geholfen, gute Entscheidungen bei der Planung seiner eigenen Ausbildung bzw. Weiterbildung zu treffen. Als Service werden einige handverlesene Bildungsanbieter mit unterschiedlichen Leistungen empfohlen. Gleichzeitig werden zu allen Auslandsprogrammen die zur Verfügung stehenden aktuellen Förderprogramme aufgelistet. Ein Service, der sehr gut von den ‚Besuchern‘ angenommen wird.

BildungsMakler24.de, Theodor-Friedrich-Weg 4, 01279 Dresden
Ansprechpartner: Horst Rindfleisch
Fon: 0351 - 2543405
Mobil: 01577 - 1720859
E-Mail: info@bildungsmakler24.de
Internet:
http://www.BildungsMakler24.de



Viele Auslandskrankenversicherungen gelten weltweit - mit Ausnahme der NAFTA-Länder. Das ‘Nordamerikanische Freihandelsabkommen‘ [NAFTA] ist ein ausgedehnter Wirtschaftsverbund zwischen Kanada, den USA und Mexiko und bildet eine Freihandelszone im nordamerikanischen Kontinent.

Nur bestimmte Auslandsversicherungen sind zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Privatreisenden, Geschäftsreisenden, Au-Pairs, Studenten, Sprachschülern, Austauschschülern und Bildungsreisenden in den USA, Mexiko und Kanada. Die Laufzeit, inkl. Verlängerung kann zwischen 1 Tag und 12 Monaten betragen. Ist das Reiseziel eines der NAFTA-Länder, sollte beim Versicherer nachgefragt werden, ob auch für diese Länder alle Versicherungsleistungen ihre Gültigkeit haben.

Allgemein gilt: Wird ein Aufenthalt in Ländern absolviert, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Behandlungen in diesen Ländern kosten häufig ein Mehrfaches wie in Deutschland. Eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Eine Haftpflichtversicherung ist im Ausland deshalb auch sinnvoll, weil in Ländern, wie etwa den USA, bei einem Schaden horrende Kosten anfallen können.

Hinweis! Zu beachten ist, dass eine bereits bestehende Auslandskrankenversicherung, die i.d.R. für Urlaubsreisen bis zu 42 Tage gültig ist, nicht mit einer langfristigen Auslandskrankenversicherung kombiniert werden sollte. Bei einem Leistungsfall könnte sich das Versicherungsende der kurzfristigen Auslandskrankenversicherung mit dem Beginn der langfristigen Auslandskrankenversicherung überschneiden. Die Kosten der laufenden Behandlung, die in diesem Fall als Vorerkrankung zu sehen ist, werden dann von der langfristigen Auslandskrankenversicherung nicht übernommen. Bei langfristigen Aufenthalten ist eine monatliche Beitragszahlung sinnvoll. Außerdem ist bei einer Auslandsversicherung zu prüfen, ob die Versicherungsgesellschaft den Anforderungen der internationalen Insolvenzabsicherung entspricht.

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